1. Allgemeines
1.1. Die Benutzung der SUP-Boards und des Zubehörs bei Touren/Trainings und bei Vermietung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Die Vermietung kann auch durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen; in diesem Fall sind Name und Telefonnummer des Erziehungsberechtigten, unter der dieser im Zeitpunkt der Übergabe erreichbar ist, auf der Einwilligung zu vermerken.
1.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben.
2. Zahlung
2.1. Die Zahlung erfolgt bei Übergabe der Mietsache in bar. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungserhalt und vor der Anmietung fällig und zahlbar.
2.2. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
2.3. Die Mindestmietzeit wird je nach Dauer, Kurs und Verwendungszweck vom Vermieter festgelegt.
3. Sicherheit
3.1. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung.
3.2. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht zugelassen. „Stand-Up-Paddling“ außerhalb der vorab besprochenen Abschnitte ist ausdrücklich verboten. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung oder Touren/Trainings sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.
4. Haftung
4.1. Der Vermieter haftet als reines Schulungscenter nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.
4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Höhere Gewalt / Erstattung von Nebenkosten
Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
6. Verhaltenspflichten
6.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des „Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden.
6.2. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.
6.3. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter im Einzelfall Tour/ Training abbrechen. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind dann vom Mieter zu tragen.
7. Bergung der Mietsache
7.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch von Tour/Training erfordern, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.
7.2. Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 50,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 4,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser Vereinbarung.
8. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.
9. Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Hamburg.